Stadtteilrichtplan
Der Stadtteilrichtplan dient als Grundlage für die spätere Detailplanung und Umsetzung von Massnahmen. Er dient der Koordination der vielfältigen Planungen in den Quartieren Klybeck und Kleinhüningen und berücksichtigt dabei nicht nur die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen, sondern auch die langfristigen Perspektiven und Ziele des Quartiers.
Der Stadtteilrichtplan bildet die Klammer für alle anstehenden Entwicklungen in Klybeck-Kleinhüningen und legt die Rahmenbedingungen fest. Er beschreibt, wie der Stadtteil in Zukunft aussehen soll und welche Schritte dorthin führen.
Der Entwurf des Stadtteilrichtplans wird mit der Bevölkerung diskutiert. Im Rahmen der öffentlichen Planauflage zum Stadtteilrichtplan wird es eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der finale Plan soll Mitte 2026 durch den Regierungsrat beschlossen werden. Ab dann ist der Stadtteilrichtplan
für alle kantonalen Projekte verbindlich.